Erwägungsgrund 3 32016D0374
Nach dem Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union am 1. Juli 2013 sollte auch der Referenzwert für die Waldbewirtschaftung, Mindestwerte für die Definition von Wald sowie ein Basisjahr für Kroatien in die Anhänge II, V und VI des Beschlusses Nr. 529/2013/EU aufgenommen werden.