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Im Anschluss an die politische Einigung über die Reform der justiziellen Architektur der Europäischen Union, die die Annahme der Verordnung (EU, Euratom) 2015/2422 des Europäischen Parlaments und des Rates herbeigeführt hat, hat der Gerichtshof am 17. November 2015 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übertragung der Zuständigkeit für die Entscheidung im ersten Rechtszug über die Rechtsstreitigkeiten zwischen der Union und ihren Bediensteten auf das Gericht der Europäischen Union vorgelegt, die am 1. September 2016 in Kraft treten soll.
Wie in Erwägungsgrund 9 der Verordnung (EU, Euratom) 2015/2422 angegeben, sollte gleichzeitig mit der Erhöhung der Zahl der Richter des Gerichts um sieben am 1.…
Das Übereinkommen berührt das abgeleitete Unionsrecht in Bezug auf die Gerichtsstandswahl der Vertragsparteien sowie in Bezug auf die Anerkennung und…
Im September 2016 sollten auf den bereits angekündigten legislativen Antrag des Gerichtshofs die Zuständigkeit für erstinstanzliche Entscheidungen über…
Dementsprechend sollte die Zuständigkeit für die Entscheidung im ersten Rechtszug über die Rechtsstreitigkeiten zwischen allen Organen, Einrichtungen und…
„Die Europäische Gemeinschaft erklärt, dass sie beabsichtigt, bei der Änderung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und…
Folgender Artikel wird eingefügt: (1) Das Gericht ist für die Entscheidung im ersten Rechtszug über Rechtsstreitigkeiten zwischen der Union und deren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.