Erwägungsgrund 1 32016D0564
Der Rat hat am 23. Dezember 2013 im Anschluss an die Verabschiedung der Resolution 2127 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen den Beschluss 2013/798/GASP erlassen.
Der Rat hat am 23. Dezember 2013 im Anschluss an die Verabschiedung der Resolution 2127 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen den Beschluss 2013/798/GASP erlassen.