Erwägungsgrund 2 32016D0564
Am 27. Januar 2016 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2262 (2016) verabschiedet, mit der die gegen die Zentralafrikanische Republik verhängten Maßnahmen — Waffenembargo, Reiseverbot und Einfrieren von Vermögenswerten — bis zum 31. Januar 2017 verlängert und bestimmte Änderungen bei den Ausnahmen von dem Waffenembargo sowie bei den Benennungskriterien festgelegt wurden.