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Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) ist in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Kommission gemäß der Richtlinie 2002/59/EG und im Hinblick auf die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie 2010/65/EU für die technische Umsetzung des Systems für den Austausch von Informationen für die Sicherheit des Seeverkehrs zuständig und erleichtert gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates insbesondere die elektronische Datenübermittlung über das SafeSeaNet-System; sie sollte daher kontinuierlich in die Arbeit der hochrangigen Lenkungsgruppe einbezogen werden.
Die durch die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffene Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)…
Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA, im Folgenden „Agentur“) stellt entsprechend ihrem Mandat nach der Verordnung (EG) Nr.…
Für die Zwecke dieser Richtlinie arbeiten die Mitgliedstaaten und die Kommission mit Unterstützung der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs…
Auf der Grundlage ihrer Erfahrung mit ähnlichen Aufgaben auf dem Gebiet der Sicherheit des Seeverkehrs sollte die Europäische Agentur für die Sicherheit des…
Die durch die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)…
Die Verwaltung des Systems und seine technologischen Verbesserungen werden regelmäßig mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der hochrangigen Lenkungsgruppe für das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.