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Gemäß Anhang III Nummer 2.2 der Richtlinie 2002/59/EG sollten der hochrangigen Lenkungsgruppe Vertreter der Mitgliedstaaten und der Kommission angehören. Den Vorsitz führt ein Vertreter der Kommission. Aus Gründen der Kontinuität sollten die derzeit gemäß dem Beschluss 2009/584/EG ernannten Mitglieder bis zum Ablauf ihres Mandats Mitglieder der Gruppe bleiben.
Gemäß Anhang III Nummer 2.2 der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates war eine hochrangige Lenkungsgruppe zur Wahrnehmung der dort…
Die derzeitigen Mitglieder der hochrangigen Lenkungsgruppe für das SafeSeaNet bleiben bis zum Ablauf ihres Mandats gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses…
Darüber hinaus sollten der hochrangigen Lenkungsgruppe bestimmte weitere Aufgaben übertragen werden, die eng mit den in der Richtlinie 2002/59/EG aufgeführten…
Der Vertreter der Kommission, der den Vorsitz führt, kann, soweit dies sinnvoll oder notwendig ist, Experten mit besonderer Sachkenntnis in Bezug auf eines der…
Seit der Änderung von Anhang III Nummer 2.2 der Richtlinie 2002/59/EG durch die Richtlinie 2014/100/EU der Kommission hat die Lenkungsgruppe im Vergleich zur…
Die Gruppe setzt sich aus 27 nationalen Vertretern(innen) mit Kenntnissen in Bezug auf die in Artikel 2 genannten Bereiche sowie einem (einer) Vertreter(in) der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.