Erwägungsgrund 10 32013L0030
Gemäß der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen bedarf es einer Genehmigung zur Durchführung von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten. Bei der Erteilung ausschließlicher Lizenzen für Exploration und Gewinnung muss die lizenzerteilende Behörde die technischen und finanziellen Risiken und gegebenenfalls die bisher gezeigte Verantwortung der Antragsteller berücksichtigen. Es sollte sichergestellt werden, dass die lizenzerteilende Behörde im Rahmen der Prüfung der technischen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Lizenzinhabers auch gründlich prüft, ob der Antragsteller unter allen vorhersehbaren Bedingungen einen kontinuierlich sicheren und wirksamen Betrieb sicherstellen kann. Bei der Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Einrichtungen, die eine Genehmigung nach der Richtlinie 94/22/EG beantragen, sollten die Mitgliedstaaten prüfen, dass diese Einrichtungen in geeigneter Weise nachgewiesen haben, dass sie entsprechend dafür gesorgt haben oder dafür sorgen werden, Haftungsverbindlichkeiten aufgrund schwerer Unfälle decken zu können.