Art. 1 32016D0632
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 45257273 EUR, die Deutschland der BMW AG für die Investition in Leipzig gewähren will, ist nur dann mit dem Binnenmarkt vereinbar, wenn sie auf den Betrag von 17 Mio. EUR beschränkt bleibt (zu Preisen von 2009); der darüber hinausgehende Betrag (28257273 EUR) ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar. Die Beihilfe darf daher nur bis zu dem Betrag von 17 Mio. EUR gewährt werden.