Art. 2 32016D0632
Deutschland übermittelt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Gewährung der Beihilfe jeweils ein Exemplar der für die Beihilfemaßnahme relevanten Unterlagen und legt innerhalb von sechs Monaten nach Auszahlung der letzten Beihilfetranche gemäß dem angemeldeten Auszahlungsplan einen ausführlichen Abschlussbericht vor.