Erwägungsgrund 2 32016D0712
Mit dem Beschluss 2014/486/GASP, geändert durch den Beschluss (GASP) 2015/2249, wurde die EUAM Ukraine mit einem als Bezugsrahmen dienenden Betrag für den Zeitraum bis zum 30 November 2016 und mit einem Mandat für den Zeitraum bis zum 30. November 2017 ausgestattet.