Art. 3 32016D0769BESCHLUSS (EU) 2016/769 DES RATES vom 21. April 2016 zur Annahme der Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32016D0298BESCHLUSS (EU) 2016/298 DES RATES vom 29. Februar 2016 über den von der Europäischen Union im AKP-EU-Botschafterausschuss in Bezug auf die Genehmigung von Abweichungen von der Haushaltsordnung des Zentrums für Unternehmensentwicklung (ZUE) zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32016D0828BESCHLUSS (EU) 2016/828 DES RATES vom 21. April 2016 über den Abschluss — im Namen der Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik San Marino über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32016D1098BESCHLUSS (EU) 2016/1098 DES RATES vom 4. Juli 2016 über den im Namen der Europäischen Union im AKP-EU-Botschafterausschuss zur Überarbeitung von Anhang III des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32016D0830BESCHLUSS (EU) 2016/830 DES RATES vom 12. Mai 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32017D0668BESCHLUSS (EU) 2017/668 DES RATES vom 27. Juni 2016 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, des Zusatzprotokolls zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.