Erwägungsgrund 5 32016D0768BESCHLUSS (EU) 2016/768 DES RATES vom 21. April 2016 zur Annahme der Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle
Die in dem Beschluss 2012/6 enthaltenen Änderungen sind auf der Grundlage des in Artikel 13 Absatz 4 des Protokolls vorgesehenen beschleunigten Verfahrens in…
Erwägungsgrund 5 32017D1757BESCHLUSS (EU) 2017/1757 DES RATES vom 17. Juli 2017 zur Annahme — im Namen der Europäischen Union — einer Änderung des Protokolls von 1999 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon
Die in dem Beschluss 2012/1 enthaltenen Änderungen sind auf der Grundlage des in Artikel 13 Absatz 4 des Göteborg-Protokolls vorgesehenen beschleunigten…
Erwägungsgrund 6 32016D0769Die in den Beschlüssen 2009/1 und 2009/2 enthaltenen Änderungen setzen voraus, dass sie von den Vertragsparteien des Protokolls gemäß dessen Artikel 14 Absatz 3…
Erwägungsgrund 2 32009D0816BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 19. Oktober 2009 über den Abschluss des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2009/816/EG, Euratom)
Bis zu seinem Inkrafttreten ist das Protokoll mit Wirkung vom 1. Januar 2007 vorläufig angewandt worden.
Erwägungsgrund 5 32009R0554VERORDNUNG (EG) Nr. 554/2009 DER KOMMISSION vom 25. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2597/2001 in Bezug auf Zollkontingente für bestimmte Weine mit Ursprung in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
Da das Protokoll seit dem 1. Januar 2007 angewandt wird, sollte diese Verordnung ab demselben Datum gelten und sofort in Kraft treten.
Erwägungsgrund 2 32009D0081BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2008 über den Abschluss des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2009/81/EG, Euratom)
Bis zu seinem Inkrafttreten wurde das Protokoll mit Wirkung vom 1. Januar 2007 vorläufig angewandt.