Erwägungsgrund 4 32016D0784
Es empfiehlt sich, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des EWR-Abkommens zur Einbeziehung der Zusammenarbeit im Bereich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und der Maßnahmen für Migranten, einschließlich Migranten aus Drittländern, fortzusetzen.