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Durch die Änderungen der SOLAS-Regel II-2/13 werden Anforderungen an neue Ro-Ro-Fahrgastschiffe und andere Fahrgastschiffe mit mehr als 36 Fahrgästen eingeführt, denen zufolge bereits in einem frühen Entwurfsstadium eine Evakuierungsanalyse für die Bewertung der Fluchtwege durchzuführen ist. Die Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gilt für Fahrgastschiffe und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge in der Inlandfahrt. Nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer i dieser Richtlinie müssen neue Fahrgastschiffe der Klasse A vollständig den Anforderungen des SOLAS-Übereinkommens von 1974 in seiner geänderten Fassung entsprechen. Zudem enthält die Richtlinie 2009/45/EG detaillierte Vorschriften für Fluchtwege auf Ro-Ro-Fahrgastschiffen der Klassen B, C und D, die in Anhang I Kapitel II Teil B Regel 6-1 festgelegt sind.
Durch die Änderungen der SOLAS-Regeln II-1/1, II-1/2, II-1/3, II-1/4, II-1/5, II-1/6, II-1/7, II-1/8-1, II-1/9, II-1/10, II-1/12, II-1/13, II-1/15-17, II-1/19,…
Die Änderungen der SOLAS-Regel II-2/9.4.1.3 stellen die Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit der Fenster auf Fahrgastschiffen klar, die höchstens 36…
Der MSC der IMO hat auf seiner 97. Tagung beschlossen, den Wortlaut der Regeln II-1/22, II-1/23 und II-1/24, in denen ähnliche Anforderungen unterschiedlich…
Die Änderungen der SOLAS-Regel II-2/20.3.1.2.1 werden es ermöglichen, Lüfter mit einer geringeren Anzahl von Luftwechseln zu betreiben, wenn ein…
Unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 2009/45/EG müssen neue Ro-Ro-Fahrgastschiffe, die für die Beförderung von mehr als 1 350 Personen an Bord zugelassen…
Unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates müssen neue Ro-Ro-Fahrgastschiffe, die für die Beförderung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.