Erwägungsgrund 3 32017D0388BESCHLUSS (EU) 2017/388 DER KOMMISSION vom 6. März 2017 zur Bestätigung der Beteiligung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland an der Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)
Die Beteiligung des Vereinigten Königreichs an der Verordnung (EU) 2016/794 sollte daher bestätigt werden.
Erwägungsgrund 7 32016D0839BESCHLUSS (EU) 2016/839 DES RATES vom 23. Mai 2016 über den Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits im Namen der Europäischen Union
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 7 32016D0838BESCHLUSS DES RATES (EU) 2016/838 vom 23. Mai 2016 über den Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits im Namen der Europäischen Union
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 7 32018D0467BESCHLUSS (EU) 2018/467 DES RATES vom 25. September 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und über die vorläufige Anwendung des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Libanesischen Republik an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 7 32018D0639BESCHLUSS (EU) 2018/639 DES RATES vom 19. März 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und über die vorläufige Anwendung des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung des Königreichs Marokko an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 7 32018D1535BESCHLUSS (EU) 2018/1535 DES RATES vom 28. September 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
Die Vereinbarung sollte unterzeichnet werden, und der Wortlaut der gemeinsamen Erklärungen, die diesem Beschluss beigefügt sind, sollte genehmigt werden —