Art. 1 Abs. 1 32016D0833Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 54. Sitzung des RID-Fachausschusses im Rahmen des COTIF-Übereinkommens zu vertreten ist, entspricht…
Erwägungsgrund 7 32015D0835BESCHLUSS (EU) 2015/835 DES RATES vom 11. Mai 2015 über den — im Namen der Europäischen Union — zu vertretenden Standpunkt im Gemischten Ausschuss EU-EFTA „Gemeinsames Versandverfahren“ zur Annahme eines Beschlusses zur Änderung des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren
Daher sollte der Standpunkt der Union zu den vorgeschlagenen Änderungen auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 6 32014D0144BESCHLUSS DES RATES vom 11. März 2014 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Ausschuss für Landwirtschaft in Bezug auf die Änderung des Zusatzabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zu vertretenden Standpunkt (2014/144/EU)
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem Ausschuss zu vertreten ist, sollte auf dem Beschlussentwurf im Anhang des vorliegenden Beschlusses beruhen –
Erwägungsgrund 9 32015D1734BESCHLUSS (EU) 2015/1734 DES RATES vom 18. September 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union auf der 12. Generalversammlung der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) zu bestimmten Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und seiner Anhänge zu vertretenden Standpunkts
Daher sollte der von der Union auf der 12. Generalversammlung zu vertretende Standpunkt auf dem Anhang zu diesem Beschluss beruhen —
Erwägungsgrund 7 32016D0436BESCHLUSS (EU) 2016/436 DES RATES vom 15. März 2016 über den im Namen der Europäischen Union im Zoll-Unterausschuss, der gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzt wurde, zur Ersetzung des Protokolls Nr. II dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte der von der Union im Zoll-Unterausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 6 32014D0794BESCHLUSS DES RATES vom 7. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union im durch das Protokoll über kulturelle Zusammenarbeit zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Ausschuss für kulturelle Zusammenarbeit hinsichtlich der Aufstellung einer Liste von 15 Schiedsrichtern zu vertretenden Standpunkt (2014/794/EU)
Daher sollte der von der Union im Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —