Erwägungsgrund 1 32016D0833
Die Union trat dem Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls von Vilnius vom 3. Juni 1999 (im Folgenden „COTIF-Übereinkommen“) durch den Beschluss 2013/103/EU des Rates bei.