Erwägungsgrund 6 32016D1795BESCHLUSS (EU) 2016/1795 DES RATES vom 29. September 2016 über die Festlegung des im Namen der Europäischen Union bezüglich der Änderungen der Anlagen zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung zu vertretenden Standpunkts
Alle vorgeschlagenen Änderungen sind gerechtfertigt und nützlich und sollten unterstützt werden. Daher sollte dieser im Namen der Union zu vertretende…
Erwägungsgrund 8 32012D0699Diese Unterstützung durch die Union sollte fortgesetzt werden.
Erwägungsgrund 6 32017D0011BESCHLUSS (EU) 2017/11 DER KOMMISSION vom 5. Januar 2017 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — der Änderung des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko
Diese Änderungen sollten im Namen der Europäischen Union angenommen werden.
Erwägungsgrund 6 32016D0590BESCHLUSS (EU) 2016/590 DES RATES vom 11. April 2016 über die Unterzeichnung des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris im Namen der Europäischen Union
Zur Durchführung einiger dieser Ziele liegen Rechtsvorschriften der Union vor. Dieses geltende Unionsrecht muss zum Teil überarbeitet werden, damit bestimmte…
Erwägungsgrund 8 32010D0461BESCHLUSS 2010/461/GASP DES RATES vom 26. Juli 2010 zur Unterstützung der Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Diese Unterstützung durch die Union sollte fortgesetzt werden.
Erwägungsgrund 6 32015D1158BESCHLUSS (EU) 2015/1158 DER KOMMISSION vom 8. Juli 2015 über den von der Kommission im Namen der Europäischen Union in dem Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens, der durch das Freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union eingesetzt wurde, zu vertretenden Standpunkt zu den Änderungen der Anhänge I, II und V des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien
Diese Änderungen sollten im Namen der Europäischen Union genehmigt werden.