Erwägungsgrund 3 32016D0839
Gemäß dem Beschluss 2014/492/EU des Rates wurde das Abkommen am 27. Juni 2014 vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet.
Gemäß dem Beschluss 2014/492/EU des Rates wurde das Abkommen am 27. Juni 2014 vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet.