Art. 10 Abs. 1 Buchst. b 32017R1509VERORDNUNG (EU) 2017/1509 DES RATES vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007
die in Anhang VIII aufgeführten Luxusgüter unmittelbar oder mittelbar aus der DVRK einzuführen, zu erwerben oder weiterzugeben, unabhängig davon, ob sie ihren…
Art. 5 Abs. 2 32017R1509VERORDNUNG (EU) 2017/1509 DES RATES vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007
Es ist untersagt, die in Absatz 1 genannten Gegenstände aus der DVRK einzuführen, zu erwerben oder zu befördern, wenn der Einführer oder der Beförderer weiß…
Art. 6 Abs. 1 32017R1509VERORDNUNG (EU) 2017/1509 DES RATES vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007
Abweichend von Artikel 5 können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr eines Gegenstandes an…
Art. 3 Abs. 1 Buchst. c 32017R1509VERORDNUNG (EU) 2017/1509 DES RATES vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007
die in Anhang II aufgeführten Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar aus der DVRK einzuführen, zu erwerben oder weiterzugeben, unabhängig davon, ob…
Erwägungsgrund 18 32016D0849Nach Auffassung des Rates sollte das Verbot der Ausfuhr von Luxusgütern dahin gehend ausgedehnt werden, dass es die Einfuhr dieser Güter aus der DVRK…