Erwägungsgrund 3 32017R1509
Des Weiteren nahm der Rat mehrere zusätzliche restriktive EU-Maßnahmen an, die die VN-gestützten restriktiven Maßnahmen ergänzen und verstärken. So erweiterte er das Waffenembargo, die Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen und die Liste der Personen und Einrichtungen, deren Vermögenswerte eingefroren werden, und verhängte Verbote für Geldtransfers und Investitionen.