Erwägungsgrund 5 32017R1509
Die Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates wurde mehrfach geändert. Angesichts des Umfangs der Änderungen ist es angebracht, sämtliche Maßnahmen in einer neuen Verordnung zusammenzufassen, mit der die Verordnung (EG) Nr. 329/2007 aufgehoben und ersetzt wird.