Beschluss (Euratom) 2016/852 des Rates vom 12. Mai 2016 über die Zustimmung zum Abschluss — durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Turkmenistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Kroatien, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, Ungarns, der Republik Malta, der Republik Polen, Rumäniens, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union
Am 14. September 2012 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über die Anpassung von Übereinkünften, die zwischen der Union beziehungsweise zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten und einem oder mehreren Drittländern oder internationalen Organisationen unterzeichnet oder geschlossen wurden, anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Union.
Erwägungsgrund 4 32016D0852
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