Beschluss (EU) 2016/853 des Rates vom 12. Mai 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Turkmenistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Kroatien, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, Ungarns, der Republik Malta, der Republik Polen, Rumäniens, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union
Am 23. Oktober 2006 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen im Namen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten mit Turkmenistan über den Abschluss eines Protokolls zum Abkommen anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Union.
Erwägungsgrund 3 32016D0853
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