Beschluss (EU) 2016/859 des Rates vom 4. März 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Die Republik Kroatien wurde am 1. Juli 2013 Mitgliedstaat der Europäischen Union.
Erwägungsgrund 2 32016D0859
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