Beschluss (EU) 2016/859 des Rates vom 4. März 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Nach Artikel 6 Absatz 2 der Akte über den Beitritt der Republik Kroatien muss dem Beitritt der Republik Kroatien zum Abkommen durch den Abschluss eines Protokolls zu diesem Abkommen zwischen dem Rat, der im Namen der Union und der Mitgliedstaaten handelt und einstimmig beschließt, und der Libanesischen Republik zugestimmt werden.
Erwägungsgrund 3 32016D0859
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