Erwägungsgrund 8 32023D0748
Da dieser Beschluss neue Bestimmungen enthält, die die wirksame Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 in der durch die Verordnung (EU) 2021/1767 geänderten Fassung gewährleisten sollen, sollte der Beschluss 2008/50/EG der Kommission mit Wirkung vom selben Tag aufgehoben werden —