Erwägungsgrund 3 32016D0920
Mit dem Abkommen soll ein umfassender Rahmen von Datenschutzgrundsätzen und -garantien für die Übermittlung personenbezogener Daten zum Zwecke der Strafverfolgung zwischen den Vereinigten Staaten einerseits und der Europäischen Union oder ihren Mitgliedstaaten andererseits geschaffen werden. Ziel ist es, ein hohes Maß an Datenschutz zu gewährleisten und dadurch die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu verbessern. Das Abkommen selbst bildet zwar nicht die Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten an die Vereinigten Staaten, ergänzt aber erforderlichenfalls die Datenschutzgarantien in bestehenden und künftigen Datenübermittlungsübereinkünften oder nationalen Bestimmungen, die zu Datenübermittlungen ermächtigen.