Erwägungsgrund 1 32016D0971
Die „Ministererklärung über den Handel mit Waren der Informationstechnologie“, allgemein auch bekannt als das Übereinkommen über den Handel mit Waren der Informationstechnologie (ITA) wurde am 13. Dezember 1996 in Singapur verabschiedet. Absatz 3 des Anhangs des ITA legt fest, dass die Teilnehmer unter der Schirmherrschaft des Welthandelsorganisations(WTO)-Rates für Warenverkehr regelmäßig zusammenkommen müssen, um den Geltungsbereich der Anhänge zu überprüfen und durch Konsens zu beschließen, ob es angemessen ist, die Anlagen des Anhangs zu ändern, um aufgrund der technischen Entwicklung, der Erfahrungen bei der Anwendung der Zollzugeständnisse oder der Änderungen der HS-Nomenklatur neue Waren zu ergänzen.