Erwägungsgrund 7 32016D0971
Gemäß der Erklärung über die Ausweitung des ITA sollte die Union bei der WTO die erforderlichen Änderungen an ihrem Zeitplan im Anhang zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen 1994 (GATT 1994) entsprechend der Aufstellung im Unionszeitplan CLXXIII (G/MA/TAR/RS/357/corr.1) einreichen —