Erwägungsgrund 3 32016D0990
Griechenland stellte am 26. November 2015 den Antrag EGF/2015/011 GR/Supermarket Larissa auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF infolge von Entlassungen bei Supermarket Larissa ABEE in Griechenland. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 für die Festsetzung eines Finanzbeitrags des EGF.