Erwägungsgrund 10 32026D1407BESCHLUSS (EU) 2026/1407 DER KOMMISSION vom 26. Juni 2026 über die Befreiung von Gegenständen, die kostenlos an vor der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine fliehende Personen und an Bedürftige in der Ukraine verteilt oder diesen zur Verfügung gestellt werden sollen, von Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 4366) (Nur der litauische Text ist verbindlich)
Am 5. Februar 2026 wurden die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 76 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 und Artikel 53 Absatz 1 der Richtlinie 2009/132/EG…
Erwägungsgrund 6 32020D0491Am 26. März 2020 wurden die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 76 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 und Artikel 53 der Richtlinie 2009/132/EG angehört —
Erwägungsgrund 10 32021D0826BESCHLUSS (EU) 2021/826 DER KOMMISSION vom 17. Mai 2021 über die Befreiung von durch Belgien eingeführten Gegenständen von Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer als Reaktion auf die von Griechenland zur Bewältigung der Migrationskrise ersuchte Hilfe (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 3274) (Nur der niederländische, der französische und der griechische Text sind verbindlich)
Am 11. Februar 2021 wurden die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 76 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 und Artikel 53 der Richtlinie 2009/132/EG angehört —
Erwägungsgrund 10 32022D1108BESCHLUSS (EU) 2022/1108 DER KOMMISSION vom 1. Juli 2022 über die Befreiung von Gegenständen, die kostenlos an vor dem Krieg in der Ukraine fliehende Personen und an bedürftige Personen in der Ukraine verteilt oder diesen zur Verfügung gestellt werden sollen, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 4469) (Nur der deutsche, der englische, der estnische, der finnische, der französische, der griechische, der irische, der italienische, der kroatische, der litauische, der maltesische, der niederländische, der polnische, der rumänische, der schwedische, der slowakische, der slowenische, der tschechische und der ungarische Text sind verbindlich)
Am 19. April 2022 wurden die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 76 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 und Artikel 53 Absatz 1 der Richtlinie 2009/132/EG…
Erwägungsgrund 7 32025D1969BESCHLUSS (EU) 2025/1969 DER KOMMISSION vom 1. Oktober 2025 über die Gewährung einer Befreiung von Waren, die unentgeltlich an die Opfer des Zyklons Chido in Mayotte (Frankreich), einem Gebiet in äußerster Randlage der Union, verteilt oder zur Verfügung gestellt werden, von Eingangsabgaben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 6567) (Nur der französische Text ist verbindlich)
Am 27. Juni 2025 wurden die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 76 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 angehört —
Erwägungsgrund 10 32025D0676BESCHLUSS (EU) 2025/676 DER KOMMISSION vom 3. April 2025 über die Befreiung von Gegenständen, die kostenlos an vor der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine fliehende Personen und an Bedürftige in der Ukraine verteilt oder diesen zur Verfügung gestellt werden sollen, von Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 1932) (Nur der litauische und der polnische Text sind verbindlich)
Am 27. Januar 2025 wurden die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 76 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 und Artikel 53 Absatz 1 der Richtlinie 2009/132/EG…