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Es ist angezeigt, die Anwendung dieser Maßnahmen rückwirkend ab dem 20. Oktober 2016 vorzusehen —
Sie wenden diese Maßnahmen ab 1. Juli 2018 an.
Diese Maßnahmen sollten rückwirkend ab dem 13. November 2015 gelten —
Die restriktiven Maßnahmen sollten bis zum 20. Februar 2017 verlängert werden.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 20. Oktober 2016.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2010/638/GASP sollten diese restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Oktober 2017 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2010/638/GASP sollten diese restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Oktober 2016 verlängert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.