Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses (EU) 2015/2169 setzt die Kommission Korea von der Absicht der Union in Kenntnis, die Frist für den Leistungsanspruch bei Koproduktionen nach Artikel 5 des Protokolls nur dann nach dem Verfahren von dessen Artikel 5 Absatz 8 zu verlängern, wenn der Rat vier Monate vor Ablauf dieser Frist auf Vorschlag der Kommission der Verlängerung dieses Anspruchs zustimmt. Stimmt der Rat der Verlängerung dieses Anspruchs zu, so kommt diese Bestimmung zum Ende des Verlängerungszeitraums erneut zur Anwendung. Bei Verlängerung der Anspruchsfrist beschließt der Rat einstimmig.
Die Kommission setzt Korea von der Absicht der Union in Kenntnis, die Frist für den Leistungsanspruch bei Koproduktionen nach Artikel 5 des Protokolls über die…
Gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Beschlusses setzt die Kommission Korea schriftlich von der Absicht der Union in Kenntnis, die Frist für den Leistungsanspruch bei…
Der Rat stimmt der Verlängerung der Frist des Anspruchs für audiovisuelle Koproduktionen auf Leistungen aus den jeweiligen Regelungen der Vertragsparteien für…
Die Kommission kann nach Prüfung des Antrags gemäß Absatz 4 des vorliegenden Artikels eine einmalige Verlängerung der in Absatz 1 des vorliegenden Artikels…
Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass die Aufsichtsbehörde, wenn sie der Auffassung ist, dass die geplante Verarbeitung gemäß Absatz 1 dieses Artikels gegen die…
Ist die Kommission der Auffassung, dass Überwachungs- oder Schutzmaßnahmen der Union erforderlich sind, so fasst sie gemäß den Kapiteln IV und V spätestens neun…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.