Erwägungsgrund 3 32017D1107Gemäß Artikel 5 Absatz 8 Buchstabe b des Protokolls wird der Anspruch nach dem ersten Dreijahreszeitraum um drei Jahre verlängert und danach automatisch jeweils…
Erwägungsgrund 4 32016D1039BESCHLUSS (EU) 2016/1039 DES RATES vom 16. Juni 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation (WTO) zum Antrag der Europäischen Union auf Verlängerung der WTO-Ausnahmegenehmigung bezüglich der autonomen Präferenzregelung für den Westbalkan zu vertretenden Standpunkts
Es ist im Interesse der Union, nach Artikel IX Absatz 3 des WTO-Übereinkommens eine Verlängerung der WTO-Ausnahmegenehmigung für die dem Westbalkan von der…
Erwägungsgrund 5 32016D0817BESCHLUSS (EU) 2016/817 DES RATES vom 17. Mai 2016 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks sowie der Autonomen Regierung Grönlands andererseits im Namen der Europäischen Union
Das Protokoll sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32018D0343BESCHLUSS (EU) 2018/343 DES RATES vom 5. März 2018 über die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien
In ihrem Briefwechsel vom 14. November 2016 und 5. Januar 2017 bekräftigten die Vertragsparteien ihr Interesse an einer Verlängerung des Abkommens um weitere…
Erwägungsgrund 5 32012D0283BESCHLUSS DES RATES vom 24. April 2012 über die Annahme der geänderten Satzung und Geschäftsordnung der Internationalen Kautschukstudiengruppe durch die Europäische Union (2012/283/EU)
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — der geänderten Satzung und der geänderten Geschäftsordnung der Gruppe ist durch den Beschluss 2011/664/EU des Rates…
Erwägungsgrund 5 32018D0393BESCHLUSS (EU) 2018/393 DER KOMMISSION vom 12. März 2018 zur Genehmigung, im Namen der Europäischen Union, der Änderung des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko
Der Rat hat den vorgesehenen Standpunkt der Union gemäß Nummer 3 des Anhangs des Beschlusses 2013/785/EU genehmigt.