Erwägungsgrund 1 32017D1163
Im Einklang mit Beschluss (EU) 2017/75 des Rates wurde das Protokoll zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (im Folgenden „Protokoll“) am 15. Dezember 2016 vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet.