Art. 3 32017D1363BESCHLUSS (EU) 2017/1363 DES RATES vom 17. Juli 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Neuseeland nach Artikel XXIV:6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32016D1137BESCHLUSS (GASP) 2016/1137 DES RATES vom 12. Juli 2016 über die Einleitung einer militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32014D0163BESCHLUSS DES RATES vom 18. November 2013 über den Abschluss eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme des Haschemitischen Königreichs Jordanien an den Programmen der Union (2014/163/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32016D1637BESCHLUSS (GASP) 2016/1637 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 6. September 2016 über den Beginn der Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA) als Beitrag zur Umsetzung des Waffenembargos der VN auf hoher See vor der Küste Libyens (EUNAVFOR MED/4/2016)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32019D1763BESCHLUSS (EU) 2019/1763 DES RATES vom 4. Oktober 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Fachausschuss für technische Fragen der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) zu bestimmten Änderungen der Spezifikationen für die nationalen Fahrzeugeinstellungsregister (NVR) und der Einheitlichen Technischen Vorschriften — Telematikanwendungen für den Güterverkehr (ETV TAF) zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.