Erwägungsgrund 2 32018D1279BESCHLUSS (EU) 2018/1279 DES RATES vom 18. September 2018 über den im Namen der Europäischen Union im durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Abkommens setzt sich der Gemeinsame Ausschuss aus Vertretern der Vertragsparteien zusammen.
Erwägungsgrund 2 32018D1714BESCHLUSS (EU) 2018/1714 DES RATES vom 6. November 2018 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung und die Annahme des Mandats seiner Unterausschüsse und Arbeitsgruppen zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 56 Absatz 1 des Abkommens wird ein Gemeinsamer Ausschuss eingesetzt, der sich aus Vertretern der Vertragsparteien zusammensetzt.
Erwägungsgrund 2 32017D2261BESCHLUSS (EU) 2017/2261 DES RATES vom 30. November 2017 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem Gemeinsamen Ministerausschuss und dem Gemeinsamen Kooperationsausschuss, die mit dem Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kanada andererseits eingesetzt wurden, zur Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ministerausschusses sowie der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Kooperationsausschusses und der Unterausschüsse zu vertreten ist
Nach Artikel 27 Absatz 2 des Abkommens wird ein Gemeinsamer Ministerausschuss und nach Artikel 27 Absatz 3 des Abkommens ein Gemeinsamer Kooperationsausschuss…
Art. 3 Abs. 1 32010D0465Die Union und die Mitgliedstaaten werden in dem mit Artikel 18 des Abkommens in der durch das Protokoll geänderten Fassung eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss…
Art. 3 Abs. 1 32007D0339BESCHLUSS DES RATES UND DER IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION vom 25. April 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits (2007/339/EG)
Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten werden in dem mit Artikel 18 des Abkommens eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss durch Vertreter der Kommission und der…
Erwägungsgrund 4 32017D2261BESCHLUSS (EU) 2017/2261 DES RATES vom 30. November 2017 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem Gemeinsamen Ministerausschuss und dem Gemeinsamen Kooperationsausschuss, die mit dem Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kanada andererseits eingesetzt wurden, zur Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ministerausschusses sowie der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Kooperationsausschusses und der Unterausschüsse zu vertreten ist
Nach Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer ii des Abkommens verfügt der Gemeinsame Ministerausschuss über einen gemeinsamen Vorsitz bestehend aus dem…