Gesetze
Gesetz wird geladen …
BESCHLUSS (EU) 2017/1190 DES RATES vom 12. Juni 2017 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im — durch das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die europäischen Satellitennavigationsprogramme eingesetzten — GNSS-Ausschuss Europäische Union/Schweiz zur Annahme von dessen Geschäftsordnung zu vertreten ist
Ein neuer Chat, das ganze 32017D1190 bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenWenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.