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Der Standpunkt, der im Namen der Union im durch das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Europäischen Satellitennavigationsprogramme eingesetzten GNSS-Ausschuss Europäische Union/Schweiz (im Folgenden „Gemeinsamer Ausschuss“) zur Annahme von dessen Geschäftsordnung zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Die Vertreter der Union im Gemeinsamen Ausschuss sind befugt, geringfügigen Änderungen des im Entwurf beigefügten Beschlusses zuzustimmen, ohne dass ein neuer Beschluss des Rates erforderlich ist.
Der Standpunkt, der im Namen der Union im durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer…
Der Standpunkt, der im Namen der Union in der ersten Sitzung des nach Artikel 17 des Luftverkehrsabkommens zwischen Kanada und der Europäischen Gemeinschaft und…
Der im Namen der Union in der zweiten Sitzung des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung…
Die Vertreter der Union im Gemischten Ausschuss können geringfügigen Änderungen der im Entwurf beigefügten Beschlüsse zustimmen, ohne dass ein neuer Beschluss…
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit Artikel 14 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren…
Geringfügigen Änderungen der Beschlussentwürfe können die Vertreter der Union im Gemischten Ausschuss ohne weiteren Beschluss des Rates zustimmen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.