Gesetze
Gesetz wird geladen …
In seinem Urteil vom 28. April 2016 begrenzte der Gerichtshof ausdrücklich die Wirkungen der Feststellung der Ungültigkeit von Artikel 4 und Anhang II des Beschlusses 2013/448/EU zeitlich, sodass zum einen das Urteil erst nach Ablauf eines Zeitraums von zehn Monaten ab der Verkündung dieses Urteils Wirkungen entfaltet. Der im Beschluss 2013/448/EU festgelegte sektorübergreifende Korrekturfaktor ist somit ab dem 1. März 2017 ungültig. Zum anderen können die bis zu diesem Stichtag auf der Grundlage der für ungültig erklärten Bestimmungen erlassenen Maßnahmen nicht infrage gestellt werden.
Gemäß Artikel 480 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 wird im Zeitraum ab dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2017 der Wert des anwendbaren Faktors im…
Im Einklang mit dem Urteil des Gerichtshofs, in dem zwingende Erwägungen der Rechtssicherheit hervorgehoben werden, bleiben die bis zum Inkrafttreten dieses…
Der Gerichtshof entschied, die Rechtswirkung von Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 für einen Zeitraum…
Die vorliegende Verordnung ersetzt den Beschluss 2010/252/EU des Rates , der vom Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden „Gerichtshof“) mit Urteil vom…
Die Kommission hat in Artikel 4 und Anhang II ihres Beschlusses 2013/448/EU einen einheitlichen sektorübergreifenden Korrekturfaktor festgelegt.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Dieser Beschluss gilt bis zum 23. Juni 2027. Dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.