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Im Einklang mit dem Urteil des Gerichtshofs, in dem zwingende Erwägungen der Rechtssicherheit hervorgehoben werden, bleiben die bis zum Inkrafttreten dieses Beschlusses ergriffenen Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Zuteilung von Zertifikaten für den Zeitraum 2013-2020 sowie nachfolgende Änderungen und Ergänzungen dieser Maßnahmen gültig. Der im vorliegenden Beschluss festgelegte sektorübergreifende Korrekturfaktor gilt für ab dem 1. März 2017 angenommene Beschlüsse zur Schaffung oder Änderung von Zuteilungsansprüchen, für deren Feststellung der sektorübergreifende Korrekturfaktor angewendet wird —
Gemäß Artikel 480 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 wird im Zeitraum ab dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2017 der Wert des anwendbaren Faktors im…
Dieser Beschluss gilt bis zum 30. April 2027 . Er wird fortlaufend überprüft. Er wird verlängert oder gegebenenfalls geändert, wenn der Rat der Auffassung ist,…
In seinem Urteil vom 28. April 2016 begrenzte der Gerichtshof ausdrücklich die Wirkungen der Feststellung der Ungültigkeit von Artikel 4 und Anhang II des…
Änderungen zur Berichtigung von Fehlern in den nationalen Umsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2013-2020, die bis Ende 2016 durchgeführt…
Um die Kontinuität bei der Bereitstellung von Unterstützung zwischen den Programmen der Jahre 2014-2020 in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit…
Artikel 13 erhält folgende Fassung: Gültigkeit der Zertifikate Ab dem 1. Januar 2013 vergebene Zertifikate sind für unbegrenzte Zeit gültig. Auf Zertifikaten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.