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In der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 wird darauf hingewiesen, dass die internationale Zusammenarbeit mit Drittländern notwendig ist, um gemeinsame Herausforderungen wirksam anzugehen. Die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Forschung und Innovation ist ein wesentlicher Aspekt der globalen Verpflichtungen der Union und spielt bei den Unionspartnerschaften mit Ländern der Europäischen Nachbarschaft eine wichtige Rolle. In diesem Zusammenhang ist der Mittelmeerraum in politischer, wirtschaftlicher, kultureller, wissenschaftlicher und ökologischer Hinsicht von großer strategischer Bedeutung für die EU.
Soweit es zur Verwirklichung des Ziels dieser Verordnung erforderlich ist, arbeitet die Union mit Drittländern und mit den zuständigen internationalen…
Die Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 nennt „Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, marine, maritime und limnologische…
Es ist außerdem notwendig, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten oder bei Bedarf mit Drittländern zu fördern, was beispielsweise die Erhebung von…
Die Zusammenarbeit mit benachbarten Drittstaaten ist von entscheidender Bedeutung, um unbefugte Grenzübertritte zu verhindern, die grenzüberschreitende…
Der Beschluss (EU) 2017/1324 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht vor, dass sich die Union an der von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam…
Der Beschluss (EU) 2017/1324 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht vor, dass sich die Union an der von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.