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Um Kohärenz mit der Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zu gewährleisten, sollten bei den Maßnahmen, die in den Geltungsbereich dieses Beschlusses fallen, die Grundrechte sowie die Grundsätze beachtet werden, die insbesondere in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind. Diese Maßnahmen sollten in Einklang mit sämtlichen rechtlichen Verpflichtungen stehen, die sich aus dem Völkerrecht, dem Unionsrecht, unter anderem allen einschlägigen Beschlüssen der Kommission wie ihrer Mitteilung vom 28. Juni 2013 ergeben, und mit ethischen Prinzipien vereinbar sein, wozu auch gehört, dass jegliche Zuwiderhandlungen gegen die Integrität der Forschung unterlassen werden.
Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden und im…
Die Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden.…
Dieser Beschluss steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt…
Dieser Beschluss steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt…
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt…
Die vorliegende Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.