Erwägungsgrund 11 32021R0694
Der Aufbau einer starken europäischen digitalen Wirtschaft und Gesellschaft würde durch eine gelungene Umsetzung der mit einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Fazilität „Connecting Europe“ und des mit der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation unterstützt.