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Die im Rahmen des Fonds durchgeführten Maßnahmen sind mit den maßgeblichen Vorschriften des Unionsrechts, des nationalen Rechts und des Völkerrechts, einschließlich der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, vereinbar. Zudem stehen diese Maßnahmen mit den ethischen Grundsätzen in Einklang, die auch in den maßgeblichen Vorschriften des Unionsrechts, des nationalen Rechts und des Völkerrechts zum Ausdruck kommen.
Vor der Unterzeichnung einer Finanzierungsvereinbarung prüft die Kommission die Vorschläge auf der Grundlage einer von dem Konsortium vorgenommenen Ethik-Selbstbewertung, um jene zu ermitteln, die gewichtige ethische Fragen, auch im Hinblick auf die Bedingungen, zu denen die Tätigkeiten durchgeführt werden sollen, aufwerfen. Gegebenenfalls werden diese Vorschläge einer Ethikbewertung unterzogen. Die Ethikprüfungen und -bewertungen werden von der Kommission mit Unterstützung durch unabhängige Experten vorgenommen, die gemäß Artikel 26 ernannt wurden. Diese unabhängigen Experten haben verschiedene fachliche Hintergründe, insbesondere anerkanntes Fachwissen in der Verteidigungsethik, und sind Staatsbürgerinnen und -bürger möglichst vieler verschiedener Mitgliedstaaten. Die Bedingungen, zu denen die Tätigkeiten mit ethisch sensiblen Fragen durchgeführt werden sollen, werden in der Finanzierungsvereinbarung festgelegt. Die Kommission sorgt dafür, dass die Ethikverfahren so transparent wie möglich sind, und nimmt sie in ihren Zwischenbewertungsbericht nach Artikel 29 auf.
Die an Maßnahmen teilnehmenden Rechtsträger holen vor Beginn der einschlägigen Tätigkeiten sämtliche maßgeblichen Genehmigungen oder sonstige Dokumente ein, die die zuständigen nationalen oder lokalen Ethikausschüsse und andere Stellen wie Datenschutzbehörden benötigen. Diese Genehmigungen und sonstigen Dokumente sind zu verwahren und auf Anforderung der Kommission vorzulegen.
Vorschläge, die für ethisch nicht vertretbar befunden werden, werden abgelehnt.
eine ethische Selbstbewertung unter Angabe aller vorhersehbaren ethischen Fragen im Zusammenhang mit dem angestrebten Ziel, mit Einzelheiten der Durchführung…
„ANHANG REGELN FÜR DAS VERFAHREN ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN UND DIE DAMIT VERBUNDENEN VERFAHREN ZUR BEWERTUNG, AUSWAHL UND GEWÄHRUNG (Fassung 4)…
Die Kommission legt gemäß Unionsrecht und Völkerrecht, einschließlich der Charta, in den Arbeitsprogrammen im Rahmen des spezifischen Ziels 2, unter anderem…
Unbeschadet des Absatzes 2 des vorliegenden Artikels sind nur solche Maßnahmen förderfähig, die den in Artikel 3 genannten Zielen dienen. Ausgeschlossen von der…
Bei den vom Geltungsbereich des Programms erfassten Maßnahmen sollten die Grundrechte sowie die Grundsätze beachtet werden, die insbesondere in der Charta der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.