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Aus diesen Grund und angesichts der Tatsache, dass Verordnungen unmittelbar gelten, sollte Abschnitt 4.4 der Norm EN 14342:2013 unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens über einen formalen Einwand nicht angewendet werden.
Deshalb und angesichts der Tatsache, dass Verordnungen unmittelbar anwendbar sind, sollte Anmerkung 1 des Anhangs ZA.1 von EN 14904:2006 keine Anwendung finden,…
Der Verweis auf die Norm EN 14342:2013 sollte daher belassen werden, es ist aber erforderlich, eine Einschränkung hinzuzufügen, durch die der Abschnitt 4.4 der…
Am 21. August 2015 erhob Deutschland einen formalen Einwand gegen die harmonisierte Norm EN 14342:2013. Der formale Einwand bezog sich auf Abschnitt 4.4 dieser…
Für die hilfsweise formulierte Forderung nach einer Einschränkung des Verweises zwecks Ausnahme von Abschnitt 4.4 aus dessen Geltungsbereich, sollte daran…
Die vorgebliche Unvollständigkeit der Norm sollte daher nicht als hinreichender Grund gelten, der ersten Forderung Deutschlands, nämlich der kompletten…
Was die andere Forderung einer Einschränkung des Verweises durch den Ausschluss von Anmerkung 1 des Anhangs ZA.1 aus dem Geltungsbereich betrifft, so ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.