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Der Verweis auf die Norm EN 14342:2013 sollte daher belassen werden, es ist aber erforderlich, eine Einschränkung hinzuzufügen, durch die der Abschnitt 4.4 der Norm von dessen Geltungsbereich ausgenommen wird —
Der Verweis auf EN 14904:2006 sollte daher beibehalten werden; es ist jedoch notwendig, eine Einschränkung einzuführen, mit der die Anmerkung 1 des Anhangs ZA.1…
Der Verweis auf die harmonisierte Norm EN 14342:2013 „Holzfußböden und Parkett — Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung“ wird mit einer…
Aus diesen Grund und angesichts der Tatsache, dass Verordnungen unmittelbar gelten, sollte Abschnitt 4.4 der Norm EN 14342:2013 unabhängig vom Ausgang dieses…
Für die hilfsweise formulierte Forderung nach einer Einschränkung des Verweises zwecks Ausnahme von Abschnitt 4.4 aus dessen Geltungsbereich, sollte daran…
Die vorgebliche Unvollständigkeit der Norm sollte daher nicht als hinreichender Grund gelten, der ersten Forderung Deutschlands, nämlich der kompletten…
Am 21. August 2015 erhob Deutschland einen formalen Einwand gegen die harmonisierte Norm EN 14342:2013. Der formale Einwand bezog sich auf Abschnitt 4.4 dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.