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Am 21. August 2015 erhob Deutschland einen formalen Einwand gegen die harmonisierte Norm EN 14342:2013. Der formale Einwand bezog sich auf Abschnitt 4.4 dieser Norm über Verfahren und Kriterien zur Bewertung bestimmter gefährlicher Stoffe; gefordert wurde die Streichung des Verweises auf die Norm aus dem Amtsblatt der Europäischen Union oder, hilfsweise, eine Einschränkung, durch die Abschnitt 4.4 der Norm vom Geltungsbereich des Verweises ausgenommen wird.
Am 21. August 2015 legte Deutschland formale Einwände gegen die harmonisierte Norm EN 14904:2006 ein. Diese formalen Einwände waren auf Anmerkung 1 des Anhangs…
Aus diesen Gründen forderte Deutschland eine Streichung des Verweises auf die Norm oder, hilfsweise, eine Einschränkung, durch die Abschnitt 4.4 von deren…
Am 21. August 2015 erhob Deutschland einen formalen Einwand gegen die harmonisierte Norm EN 13341:2005 + A1:2011. Dieser wurde mit dem Fehlen harmonisierter…
Auf Grundlage des Inhalts der Norm EN 14342:2013 sowie der von Deutschland, anderen Mitgliedstaaten, dem CEN und der Industrie vorgelegten Informationen und…
Am 21. August 2015 erhob Deutschland einen formalen Einwand gegen die harmonisierte Norm EN 12285-2:2005. Dieser wurde mit dem Fehlen harmonisierter Methoden in…
Die vorgebliche Unvollständigkeit der Norm sollte daher nicht als hinreichender Grund gelten, der ersten Forderung Deutschlands, nämlich der kompletten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.