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Deutschland zufolge enthält die Norm keine harmonisierten Methoden zur Bewertung der Leistung der betreffenden Bauprodukte in Bezug auf ein Wesentliches Merkmal, nämlich die Abgabe anderer gefährlicher Stoffe. In der Tat heißt es in Abschnitt 4.4 der Norm, dass die Feststellung und Angabe der Abgabe oder des Gehalts anderer gefährlicher Substanzen, zusätzlich zu den in anderen Abschnitten der Norm behandelten, unter Berücksichtigung nationaler Regelungen am Verwendungsort stattfinden sollten.
Deutschland zufolge enthält die Norm keine harmonisierten Verfahren für die Bewertung der Leistung der betroffenen Bauprodukte in Bezug auf das Wesentliche…
Aus diesen Gründen forderte Deutschland eine Streichung des Verweises auf die Norm oder, hilfsweise, eine Einschränkung, durch die Abschnitt 4.4 von deren…
Da die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs den abschließenden Charakter des harmonisierten Systems bestätigt, das in der beziehungsweise durch die…
Nach Ansicht Deutschlands enthält die Norm keine Bestimmungen zur Ermittlung der Leistung der fraglichen Bauprodukte, wenn sie in Erdbeben- oder…
Nach Ansicht Deutschlands enthält die Norm keine Bestimmungen zur Ermittlung der Leistung der fraglichen Bauprodukte, wenn sie in Erdbeben- oder…
Nach Artikel 17 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 enthalten harmonisierte Normen die Verfahren und Kriterien zur Bewertung der Leistung der unter sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.